Das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU
wird durch die EU Maschinenrichtlinie (aktuell 2006/42/EG) geregelt.
Diese ist z.B. in Deutschland im 9. ProdSV (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) verankert und besitzt somit Rechtsgültigkeit.
Dabei steht die Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen im Vordergrund, die von Herstellern rechtsverbindlich erklärt werden muss
(=> CE-Konformitätserklärung).
Folgende Maschinen und Anlagen dürfen in der EU nur mit CE-Kennzeichnung verkauft und betrieben werden:
Was ist zu tun?
Über den gesamten Produktentstehungsprozess, d.h. beginnend bei der Konzeption (mit Normenrecherche) bis hin zur Endabnahme einschließlich der Erstellung der Normengerechten Bedienungsanleitung, sind entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung (Riskoeinschätzung) und Validierung zu ergreifen.
Die Ausstellung der CE-Konformitätserklärung ist nur der abschließende, formale Akt.
Die in den entsprechenden Richtlinien geforderte Erstellung der "technischen Dokumentation" beinhaltet unter anderem:
Als Zertifizierter Maschinensicherheitsexperte biete ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Dienstleistungspaket zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben an, um Maschinen und Anlagen rechtskonform in Verkehr zu bringen bzw. zu betreiben!
Praxisnah und Individuell!
Ich habe 2021 aktiv im Expertennetzwerk "Schutzzaunlose Leichtrobotik" mitgewirkt und in Zuzammenarbeit mit den anderen
Teilnehmern die Inhalte des neuen Leitfadens erarbeitet. Der fertig erstellt Leitfaden wurde im Januar 2022 vom Fraunhofer IGCV
veröffentlicht.
Das Ziel des Leitfadens ist, Unternehmen eine ganzheitliche Orientierungshilfe an die Hand zu geben.
Die erarbeiteten Inhalte setzen sich aus theoretischen wie praktischen Beiträgen aus der anwendungsorientierten Forschung
und der Industrie zusammen.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Vorhaben und Umsetzung einer MRK-Anwendung mit Rat und Tat.
Auch die Kraft- und Druckmessungen nach ISO/TS 15066 zur Validierung des kollaborativen Roboters im Rahmen der CE-Zertifizierung kann ich gerne für Sie übernehmen.
Ich biete speziell auf Ihre Produkte (Maschinen und Anlagen) ausgerichtete Workshops an.
Der Workshop wird speziell auf Ihre Anforderungen und Wünsche angepasst.
Die Dauer richtet sich je nach Aufgabenstellung und Umfang und beträgt in der Regel 1-2 Tage.
Weitere Informationen sind in folgendem PDF-Dokument zusammengefasst:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dies wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz geprüft.
Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Brand- und Explosionsgefahren nach der Gefahrstoffverordnung, ist zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Auch der Maschinenhersteller ist bei Inverkehrbringen von Geräten (hierunter fallen Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen etc.) verpflichtet, die Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten.
Als befähigte Person im Explosionsschutz unterstütze ich bei der Erstellung der Dokumentation und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
Bei Neuanschaffungern von Maschinen und technischen Hilfsmitteln ist eine frühzeitige Betrachtung (vor Erwerb/Inbetriebnahme) der möglichen Gefährdungen beim Betriebseinsatz gefordert.
Hier bilden wir die Schnittstelle zwischen dem Hersteller der Maschinen (CE-Konformität) und dem Betreiber (Arbeitssicherheit).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln zum Schutz "Dritter" gemäß der zum 1.Juni 2015 überarbeiteten Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)